Campingplatz

Campen auf dem Karben Open Air: Nur ein paar Schritte vom Festivalgelände entfernt.

Wir bekommen von der Stadt Karben eine Wiese als Campingfläche zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an das Festival wird die Fläche wieder zum Anbau von Tierfutter genutzt. Bitte haltet sie daher so sauber wie möglich.

Auf dem Campingplatz bieten wir Euch:

• Flunkyballturnier

• Toiletten und Waschmöglichkeiten

• Rat & Tat durch unsere Ordner:innen

• Kühle Drinks zum fairen Preis

Flunkyballturnier

Aus vertrauenswürdigen Quellen ist uns zu Ohren gekommen, dass auch 2023 wieder mehrere Duelle der Spitzenklasse in der Kategorie des Zielwerfens auf eine Flasche stattfinden. Und damit meinen wir nicht euren besten Kumpel, sondern das 8. offizielle Flunkyballturnier auf dem Campingplatz des 15. Karben Open Airs!
Ihr seid noch voll im Festivalfieber und eure Leber hat ihre Alkoholabbaurate auf ein Dreifaches hochgefahren? Die Endorphinausschüttung befindet sich irgendwo zwischen „Man, is‘ das geil“, „Alta, gib mir mehr“ und „Das ist so flauschiiig“? Flunkyball ist seit Wochen eure einzige „Sportart“?

Wann: Samstag, 19.08.2023 | 11:00 Uhr

Die Anmeldung ist geschlossen.

Campingregeln

Ein paar einfache (aber doch wichtige) Regeln. Änderungen jederzeit möglich. Bitte informiert euch vor Anreise.

Allgemeine Regeln

• Camping ist nur mit Festival- und Campingbändchen gestattet.
• Die Bändchenausgabe ist Donnerstag von 18 bis 22 Uhr geöffnet. Wer später anreist, bekommt sein Bändchen direkt an der Campingschleuse, die rund um die Uhr besetzt ist.
• Bitte zeltet nur innerhalb der eingeteilten Parzellen, um Rettungswege für den Notfall freizuhalten.
•Wer zusammen campen möchte, reist zusammen an. Keine Platzreservierung!
• 1 Pavillon (3x3m) pro 10 Leute. Für mehr ist leider kein Platz.
• Autos sind auf dem Campingplatz ohne Ausnahme strengstens verboten. Das gilt auch für das Be- oder Entladen.
• Auf dem Campingplatz gilt das Jugendschutzgesetz. Wer sich bei Alterskontrollen nicht ausweisen kann, muss das Gelände verlassen.
• Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.
• Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt!

Grillen, Kochen und Feuer

• Grillen ist nur in der ausgewiesenen Grill-Area am Schankwagen erlaubt! Dort könnt Ihr Eure selbst mitgebrachten Grills aufstellen. Dort gibt es für Notfälle Löschwasser und eine Stelle zur Entsorgung der Kohle. Wegen der Trockenheit bitten wir um unbedingte Beachtung dieser Regel. Ihr gefährdet sonst Euch und Eure Zeltnachbarn. Bei Missachtung droht der Verweis vom Gelände und der Entzug des Einlassbändchens.
• Einweg-/Bodengrills sind verboten. Keine Flüssiggrillanzünder verwenden.
• Die Nutzung von Campingkochern mit kleinen Gaskartuschen (bis zu 1 L) ist erlaubt! Gaskartuschen nur in angemessener Menge mitbringen. Bitte habt immer ein Auge auf Eure Kocher und haltet Löschmaterial bereit. Wir raten Euch, auch hier die Grill-Area zu nutzen.
• Offenes Feuer ist verboten!

Verbotene Gegenstände

Beim Betreten der Campingbereiche wird das Gepäck der Besucher untersucht, um die Mitnahme von verbotenen Gegenständen auszuschließen.
Weitere verbotene Gegenstände auf dem Campingplatz sind insbesondere folgende (keine abschließende Liste):

• Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art (insbesondere Einhandmesser / Springmesser, feststehende Klingen)
• Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
• Pyrotechnische Gegenstände aller Art
• Massive Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
• Bau- und Brennholz
• Umweltgefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. CS-Gas, Pfefferspray)
• Flüssiggrillanzünder
• Lachgas
• Gaskartuschen größer als 1 L
• Glas: Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse (werden ggf. ersatzlos eingezogen)
• Nicht-biologisch abbaubares Glitzer, Konfetti u. ä.
• Trockeneis
• Batterien (Auto, LKW usw.)
• Stromerzeuger (Aggregate usw.)
• Kühlschränke
• Mitnahme und Benutzung von Flugmodellen und Drohnen/unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS)
• Megafone
• Illegale Substanzen
• Tiere

Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Man muss damit rechnen, dass verbotene Gegenstände und Substanzen ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt werden.

Noch Fragen? Dann findet ihr vielleicht hier Antworten.