Campingplatz

Campen auf dem Karben Open Air: Nur ein paar Schritte vom Festivalgelände entfernt.

Wir bekommen von der Stadt Karben eine Wiese als Campingfläche zur Verfügung gestellt. Im Anschluss an das Festival wird die Fläche wieder zum Anbau von Tierfutter genutzt. Bitte haltet sie daher so sauber wie möglich.

Auf dem Campingplatz bieten wir Euch:

• Flunkyballturnier

• Bieryoga

• Toiletten und Waschmöglichkeiten

• Rat & Tat durch unsere Ordner:innen

• Kühle Drinks zum fairen Preis

Getränke-Pre-Order

Damit ihr nicht nur auf dem Festivalgelände, sondern auch auf dem Campingplatz jederzeit ein eiskaltes Bier oder einen eiskalten Apfelwein genießen könnt, bieten wir euch den Pre-Order-Getränkeservice auf dem Campingplatz an.

Kein Stress mit Einkaufen, Transport und vor allem der leicht übertemperierten Umgebung Eures Vorzeltes! Wenn ihr bei uns vorbestellt, bekommt Ihr euer Bier oder Euren Äppler so kalt, wie es zu sein hat. Bitte beachtet: Habt ihr mehrere Steigen Bier/Apfelwein bestellt, könnt ihr die einzelnen Steigen zu verschiedenen Zeiten abholen. Die Abholung einzelner Dosen ist nicht möglich.

Ab wann könnt ihr bestellen? Das erfahrt ihr hier.

Campingregeln

Ein paar einfache (aber doch wichtige) Regeln. Änderungen jederzeit möglich. Bitte informiert euch vor Anreise.

• Camping ist nur mit Festival- und Campingbändchen gestattet.

• Die Bändchenausgabe ist Donnerstag von 18 bis 22 Uhr geöffnet. Wer später anreist, bekommt sein Bändchen direkt an der Campingschleuse, die rund um die Uhr besetzt ist.

• Bitte zeltet nur innerhalb der eingeteilten Parzellen, um Rettungswege für den Notfall freizuhalten.

• Wer zusammen campen möchte, reist zusammen an. Keine Platzreservierung!

• 1 Pavillon (3x3m) pro 10 Leute. Für mehr ist leider kein Platz.

• Autos sind auf dem Campingplatz ohne Ausnahme strengstens verboten. Das gilt auch für das Be- oder Entladen.

• Grillen ist nur in der ausgewiesenen Grill-Area am Schankwagen erlaubt! Dort könnt Ihr Eure selbst mitgebrachten Grills aufstellen. Dort gibt es für Notfälle Löschwasser und eine Stelle zur Entsorgung der Kohle. Wegen der Trockenheit bitten wir um unbedingte Beachtung dieser Regel. Ihr gefährdet sonst Euch und Eure Zeltnachbarn. Bei Missachtung droht der Verweis vom Gelände und der Entzug des Einlassbändchens.

• Einweg-/Bodengrills sind verboten. Keine Flüssiggrillanzünder verwenden.

• Die Nutzung von Campingkochern mit kleinen Gaskartuschen ist erlaubt! Gaskartuschen nur in angemessener Menge mitbringen. Bitte habt immer ein Auge auf Eure Kocher und haltet Löschmaterial bereit. Wir raten Euch, auch hier die Grill-Area zu nutzen.

• Propangasflaschen, die über die handelsübliche Größe einer Camping-Gaskartusche gehen, sind aus Sicherheitsgründen verboten!

• Offenes Feuer ist verboten!

• Auf dem Campingplatz gilt das Jugendschutzgesetz. Wer sich bei Alterskontrollen nicht ausweisen kann, muss das Gelände verlassen.

• Beim Betreten der Campingbereiche wird das Gepäck der Besucher untersucht, um die Mitnahme von verbotenen Gegenständen auszuschließen.

• Verbotene Gegenstände auf dem Campingplatz sind folgende:

- Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art

- Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug

- Pyrotechnische Gegenstände aller Art

- Massive Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände

- Bau- und Brennholz

- Umweltgefährdende Stoffe und Flüssigkeiten

- Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse (werden ggf. ersatzlos eingezogen)

- Trockeneis

- Batterien (Auto, LKW usw.)

- Mitnahme und Benutzung von Flugmodellen und Drohnen/unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS)

- Stromerzeuger (Aggregate usw.)

- Flüssiggrillanzünder

- Gaskartuschen größer als 1L sind aus Sicherheitsgründen verboten

• Das Mitführen solcher Gegenstände kann bereits bei der Anreise zur Abweisung des Fahrzeugs und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen. Man muss damit rechnen, dass verbotene Gegenstände und Substanzen ersatzlos konfisziert und nicht wieder ausgehändigt werden.

• Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.

• Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf Park- und Campingplätzen und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt!

Noch Fragen? Dann findet ihr vielleicht hier Antworten.