Verboten sind Waffen und waffenähnliche Gegenstände, jede Form von Glasbehältern (auch Parfümflaschen), Feuerwerkskörper, Drogen, Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET-Flaschen, Trinkhörner, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter (Becher, die man an der Theke erhalten hat, dürfen leer wieder mit auf das Gelände genommen werden), eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse. Wir sind berechtigt, verbotene Gegenstände ggf. ersatzlos einzuziehen oder vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.